Ablauf

Kontaktaufnahme

Bei Interesse an einem Therapieplatz oder Fragen zu meinem sonstigen Angebot nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. 

Beachten Sie bitte, dass E-Mailverkehr prinzipiell mit einer gewissen Unsicherheit behaftet und die Vertraulichkeit der Datenübermittlung nicht gewährleistet ist.


Erstgespräch & Sprechstunde

Um einen Termin für ein Erstgespräch oder zur Psychotherapeutischen Sprechstunde zu vereinbaren, benötigen Sie keinen Überweisungsschein Ihrer Haus- oder Kinderärzt*in. Es ist jedoch ratsam, so früh wie möglich mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Kontakt zu treten und die grundsätzliche Kostenübernahme zu klären.

 

Probatorik

Im Rahmen der fünf sogenannten "probatorischen Sitzungen" besteht die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen, eine erste diagnostische Einschätzung zu erhalten und einen Behandlungsplan zu erstellen. 

 

Kurzzeittherapie

Nach der Probatorik folgt die Kurzzeitbehandlung im Umfang von 30 Sitzungen. Diese ist in der Regel antrags- und genehmigungsfrei. 

Je nach Alter der Patient*in werden Stunden für die Patient*in selbst  - meist 24 - sowie für deren Sorgeberechtigte beantragt. 

 

Langzeittherapie

Eine Kurzzeitbehandlung kann bei den meisten Versorgungsträgern in eine Langzeitbehandlung umgewandelt werden. Hierzu bedarf es eines individuellen Antrags- und Genehmigungsverfahrens Ihres jeweiligen Versicherungsträgers. Üblicherweise wird hierbei auch das sogenannte Gutachterverfahren (Beihilfe) durchlaufen oder die Hinzuziehung des Medizinischen Dienstes der Privaten Krankenversicherungen ist notwendig.