Kosten

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) sowie die analogen Ziffern zur GOP/GOÄ. Sie können Sie die Therapie über verschiedene Abrechnungswege finanzieren:

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

 

Private Krankenversicherungen und die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen bei approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Je nach Vertrag können die Leistungen variieren. Ich empfehle Ihnen, bereits vorab des Erstgesprächs bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle nachzufragen. Gerne können Sie die Antragsunterlagen zum Erstgespräch mitbringen. 

 

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte Patient*innen

 

Einige Krankenkassen bewilligen nach Antragstellung die Erstattung der Kosten für die Psychotherapie. Bitte rechnen Sie mit zeitlichem wie auch bürokratischem Aufwand von etwa 2-6 Monaten vor dem Start der Therapie.  Ein mögliches Erstgespräch zum Kennenlernen vor der Antragsstellung kann in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen werden.  Gerne sende ich Ihnen detaillierte Informationen zum Kostenerstattungsverfahren zu.

 

Psychotherapie auf eigene Rechnung

Eine Verhaltenstherapie kann auch ohne Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Ich stelle Ihnen eine Rechnung aus, die sich an der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)orientiert. Die Kosten können Sie steuerlich geltend machen.